Nicht betriebsnotwendiges Vermögen
Nicht betriebsnotwendiges Vermögen ist bei der Ermittlung des Substanzwertes aus dem Anlagenverzeichnis auszugliedern und gesondert zu bewerten. Beim nicht betriebsnotwendigen Vermögen handelt es sich um Vermögensteile, die frei veräußert werden können, ohne dass dadurch die eigentliche Unternehmensaufgabe berührt wird. Die Bewertung ist zum Liquidationswert vorzunehmen.
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