Stichtagsprinzip
Unternehmenswerte sind auf den Bewertungsstichtag zu ermitteln. Dieser kann sich beispielsweise durch Auftrag oder gesetzliche Regelungen bestimmen.
Bei der Planung der Übertragung eines Unternehmens sollte stets ein Stichtag vereinbart werden, der valide Daten der Vergangenheit als Vorlage bietet. Die Festlegung eines nach dem Auftragsdatum liegenden Stichtags (z.B. Beauftragung im Mai eines Jahres mit Stichtag der Übertragung am Jahresende des gleichen Jahres) beinhaltet den Konflikt, dass der Zeitraum nach der Beauftragung bis zum Bewertungsstichtag bereits eine Prognose bedingt. Auf diesen Umstand ist im Gutachten hinzuweisen und die Grundlagen dieser Übergangsprognose zu begründen.
In die Bewertung dürfen nur Sachverhalte einfließen und künftige Entwicklungen berücksichtigt werden, die am Bewertungsstichtag bereits bekannt oder im Unternehmen angelegt waren (Wurzeltheorie).
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